Wie werde ich Mitglied?
Die Aufnahme neuer Mitglieder findet jährlich statt und ist in der Satzung (nebenstehender Link) des Verbandes Bildender Künstler Thüringen e.V. geregelt.
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Aufnahmerichtlinien
Voraussetzung für die Aufnahme in den VBK Thüringen ist die ausreichende künstlerische Qualität auf den in §2 Abs. 1 der Satzung genannten Gebieten - freie und angewandte Kunst, Kunstwissenschaft und Restaurierung.
Wer ein abgeschlossenes Studium im Fach Bildende Kunst an einer deutschen Kunsthochschule oder einer vergleichbaren ausländischen Institution nachweist, wird direkt aufgenommen (Gebühr 10 Euro).
Wer ein solches Studium nicht nachweisen kann, bewirbt sich um die Aufnahme durch den Aufnahmeausschuss. Bitte lesen Sie dazu die Satzung, §2 Abs. 1 (2) bis (4):
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Die Aufnahme in den VBK Thüringen erfolgt unabhängig vom Wohnort des Antragstellers.
Für die Aufnahme von Mitgliedern eines anderen Bezirks- oder Landesverbandes (*) des BBK ist in der Satzung des VBK Thüringen keine Regelung verankert. Bei nicht vorhandenem Diplomabschluss erfolgt üblicherweise die satzungsgemäße Vorstellung beim Aufnahmeausschuss. (* Stand Oktober 2019)
Kunstwissenschaftler bewerben sich mit ihrem entsprechenden Studienabschluss.
Der Antragsteller richtet seinen formlosen Antrag mit einem Nachweis über Befähigung, Ausbildung und weiteren Angaben (z.B. die nähere Bezeichnung seines Tätigkeitsfeldes, Ausstellungstätigkeit, Lehrpraxis o.a.) an:
Verband Bildender Künstler Thüringen e.V.
Landesgeschäftsstelle
Haus zum Bunten Löwen
Krämerbrücke 4
99084 Erfurt
Der von der Mitgliederversammlung gewählte Aufnahmeausschuss tritt - mindestens einmal jährlich (üblicherweise im April) - zusammen und entscheidet, mit einfacher Mehrheit, auf Grundlage der vorgelegten Arbeiten und des persönlichen Gesprächs mit dem Antragsteller über die Aufnahme als einfaches Mitglied.
Der Ausschuss ist berechtigt, entsprechend der vorliegenden Anträge Berater anderer Fachgebiete mit beschließender Stimme zum Aufnahmegespräch hinzuzuziehen.
Für das Aufnahmeverfahren (Verwaltungskosten, Gutachtertätigkeit) wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben.