verband bildender künstler thüringen
verband bildender künstler thüringen e.v.
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Ateliergespräch in Weimar, Februar 2009

Aufnahmetermin - Frühjahr 2025


Der Aufnahme-Termin für Bewerber:innen für das Jahr 2024 fand im Frühjahr statt.

Neue Bewerbungen können auf die Warteliste 2025 gesetzt werden. Bis zu 10 Bewerber:innen können dann teilnehmen. Die Reihenfolge des Eingangs des Antrags entcheidet.


(Stand 05/2024)

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Wenn Sie sich für eine Aufnahme interessieren, melden Sie sich bitte per E-Mail bei uns, möglichst mit:

- formlosem Anschreiben mit Motivation und Ihren Kontaktdaten (Wohnsitz, Erreichbarkeit per Tel./E-Mail, Webseite, etc.),
- relevante Unterlagen zum künstlerischen Werdegang, (Portfolio mit künstlerischer Vita und Arbeitsbeispielen)

info@vbkth.de

Wie werde ich Mitglied?


Die Aufnahme neuer Mitglieder findet jährlich statt und ist in der Satzung (nebenstehender Link) des Verbandes Bildender Künstler Thüringen e.V. geregelt.

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Aufnahmerichtlinien


Voraussetzung für die Aufnahme in den VBK Thüringen ist die ausreichende künstlerische Qualität auf den in §2 Abs. 1 der Satzung genannten Gebieten - freie und angewandte Kunst, Kunstwissenschaft und Restaurierung.

Wer ein abgeschlossenes Studium im Fach Bildende Kunst an einer deutschen Kunsthochschule oder einer vergleichbaren ausländischen Institution nachweist, wird direkt aufgenommen (Gebühr 10 Euro).

Wer ein solches Studium nicht nachweisen kann, bewirbt sich um die Aufnahme durch den Aufnahmeausschuss. Bitte lesen Sie dazu die Satzung, §2 Abs. 1 (2) bis (4):
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Die Aufnahme in den VBK Thüringen erfolgt - mit Fokus auf den Bezug zu Thüringen - unabhängig vom Wohnort des Antragstellers.

Anmerkung (05/2024) aufgrund von Nachfragen und mit Bitte um Verständnis unterstreichen wir: Die kultur- und berufspolitische Arbeit des VBKTh wirkt in Thüringen. Bei einer Aufnahme von Künstler:innen, deren Wohnort nicht (mehr) in Thüringen liegt, ist uns der Bezug zur Thüringer Kunstszene grundlegend wichtig.

Für die Aufnahme von Mitgliedern eines anderen Bezirks- oder Landesverbandes (*) des BBK ist in der Satzung des VBK Thüringen keine Regelung verankert. Bei nicht vorhandenem Diplomabschluss erfolgt üblicherweise die satzungsgemäße Vorstellung beim Aufnahmeausschuss. (* Stand Oktober 2019)
Kunstwissenschaftler bewerben sich mit ihrem entsprechenden Studienabschluss.

Der Antragsteller richtet seinen formlosen Antrag mit einem Nachweis über Befähigung, Ausbildung und weiteren Angaben (z.B. die nähere Bezeichnung seines Tätigkeitsfeldes, Ausstellungstätigkeit, Lehrpraxis o.a.) an:

Verband Bildender Künstler Thüringen e.V.
Landesgeschäftsstelle
Haus zum Bunten Löwen
Krämerbrücke 4
99084 Erfurt

Der von der Mitgliederversammlung gewählte Aufnahmeausschuss tritt - mindestens einmal jährlich - zusammen und entscheidet, mit einfacher Mehrheit, auf Grundlage der vorgelegten Arbeiten und des persönlichen Gesprächs mit dem Antragsteller über die Aufnahme als einfaches Mitglied.
Der Ausschuss ist berechtigt, entsprechend der vorliegenden Anträge Berater anderer Fachgebiete mit beschließender Stimme zum Aufnahmegespräch hinzuzuziehen.

Für das Aufnahmeverfahren (Verwaltungskosten, Gutachtertätigkeit) wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben.

Ateliergespräche


Regelmäßige Ateliergespräche unter Kollegen sind ein Ziel der Vernetzung untereinander. Termine werden über das INFO-Blatt angekündigt. Die Reihe bietet Gelegenheit, das Arbeitsumfeld anderer Künstler-Kollegen kennen zu lernen und zu erfahren, mit welchen Themen Sie sich beschäftigen oder auch welche Techniken sie verwenden. Auch gemeinsame Themen unserer Berufsgruppe werden diskutiert.

Mitgliedsbeitrag


Der Mitgliedsbeitrag im VBKTh beträgt aktuell 12 Euro monatlich, satzungsgemäß ist dieser quartalsweise im Voraus zu zahlen.

Aus den Mitgliedsbeiträgen wird automatisch die Umlage für den BBK Bundesverband abgeführt, dessen Mitglied der VBK Thüringen ist.
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