Die Aufnahme neuer Mitglieder findet jährlich statt und ist in der Satzung (nebenstehender Link) des Verbandes Bildender Künstler Thüringen e.V. geregelt.
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Aufnahmerichtlinien
Voraussetzung für die Aufnahme in den VBK Thüringen ist die ausreichende künstlerische Qualität auf den in §2 der Satzung genannten Gebieten - freie und angewandte Kunst, Kunstwissenschaft und Restaurierung.
1. Aufgenommen wird, wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Fach Bildende Kunst an einer deutschen Kunsthochschule oder einer vergleichbaren ausländischen Institution nachweist.
Die Aufnahme erfolgt nach Vorlage der Diplomurkunde durch die Landesgeschäftsstelle.
Für den Verwaltungsaufwand wird eine Gebühr von 10 Euro (zehn) erhoben.
2. Aufgenommen werden kann, wer eine professionelle Ausstellungs- und Publikationstätigkeit oder eine qualifizierte künstlerische Praxis nachweisen kann.
3. Aufgenommen wird, wer bereits Mitglied in einem Bezirks- oder Landesverband des BBK ist.
Die Aufnahme in den VBK Thüringen erfolgt unabhängig vom Wohnort des Antragstellers.
Der Antragsteller richtet seinen formlosen Antrag sowie den Nachweis über Befähigung und Ausbildung und Angaben über die nähere Bezeichnung seines Tätigkeitsfeldes an
Verband Bildender Künstler Thüringen e.V.
Landesgeschäftsstelle
Haus zum Bunten Löwen
Krämerbrücke 4
99084 Erfurt
Der von der Mitgliederversammlung gewählte Aufnahmeausschuß tritt zusammen und entscheidet auf der Grundlage der Vorlage von Arbeiten sowie eines persönlichen Gesprächs mit dem Antragsteller über die Aufnahme als einfaches Mitglied mit einfacher Mehrheit.
Der Ausschuß ist berechtigt, entsprechend der vorliegenden Anträge Berater anderer Fachgebiete mit beschliessender Stimme zum Aufnahmegespräch hinzuzuziehen.
Für das Aufnahmeverfahren (Verwaltungskosten, Gutachtertätigkeit) wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro (fünfzig) erhoben.